Zuletzt geändert am: 14.06.2023
FinanzierungNach dem BachelorStudientipps

Steuererklärung im Studium

Liebe Studierende, 

Gedichtinterpretationen, binomische Formeln und Satz des Pythagoras: All das haben wir in der Schule gelernt. Und jetzt mal ehrlich: Wann hast du es bisher benötigt? Lass mich raten - nach den Klausuren nie wieder. Und Wissen, das wir dringend benötigen, müssen wir uns oft selbst beibringen. Dazu zählt vor allem das komplexe Thema Steuern. Du bist nun im Studium und fragst dich, wann du eine Steuererklärung machen kannst, musst oder sollst und wie das genau funktioniert? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuererklärung als Student*in.

Wie funktioniert das Steuersystem in Deutschland?

Bevor wir uns mit Steuererklärungen befassen, müssen wir zunächst grundlegend verstehen, wie das deutsche Steuersystem eigentlich funktioniert. 

Die Grundidee des Steuerrechts in Deutschland ist die faire Verteilung der Lasten. Heißt, jeder soll nur so viel Steuern zahlen, wie es sein individuelles Einkommen und seine Lebensumstände zulassen. Schauen wir uns die Einkommenssteuer an, so wird dies deutlich. Beim Einkommen wird unterschieden in 7 verschiedene Einkommensarten, wobei für dich wahrscheinlich die „Einkünfte aus Nicht-Selbstständiger Tätigkeit“ (§19 EStG) zunächst am relevantesten sind. Unter der Einkommensteuer versteht man jene Steuer, welche Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen müssen. Bei der Höhe der Steuern handelt es sich nicht um einen festen Betrag. Wie viel Steuern du zu zahlen hast, hängt maßgeblich von der Höhe deines zu versteuernden Einkommens und deinen persönlichen Umständen ab. Diese persönlichen Umstände beziehen sich vor allem auf deinen Familienstand. Hieraus ergibt sich dann, welcher der 6 Steuerklassen du angehörst. Als nicht-verheiratete(r) Student*in ohne Kinder und mit einem Job, gehörst du in der Regel der Steuerklasse 1 an. 

Dein individueller Steuersatz errechnet sich dann so: In Steuerklasse 1 kannst du pro Jahr bis zu 9.744 € verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen (Stand: 2021). Der 9.745te Euro wird dann mit 14% versteuert. Dieser Steuersatz gilt aber nicht für jeden weiteren Euro. Je nach Höhe deines Einkommens wird dieser Prozentsatz bis zu einem Höchststeuersatz von 42% gestaffelt (bei Hochverdienern gilt der Spitzensteuersatz von bis zu 45%). 

Aber wie bekomme ich nun meinen individuellen Steuersatz heraus? Durch den sogenannten Durchschnittssteuersatz. Dieser errechnet den Durchschnitt der einzelnen Steuersätze und sagt dir, wie viel Prozent Steuern du durchschnittlich von einem Euro gezahlt hast. 

Tipp: Bei Interesse kannst du deinen Durchschnittssteuersatz hier errechnen. Auch wenn du weniger als 9.745€ pro Jahr verdienst, kann dieses Tool hilfreich sein, um das Prinzip Steuern zu verstehen und dir einen Überblick zu verschaffen.

Anzeige

Du interessierst dich für ein Masterstudium?

Auf den MASTER AND MORE Messen stellen Universitäten und Fachhochschulen ihre Studiengänge vor. Außerdem gibt es spannende Vorträge zu Themen wie Auswahl des passenden Masters, Finanzierung und Jobeinstieg.
Informiere dich jetzt auf www.mastermessen.de

Alle Standorte der MASTER AND MORE Messen:

Für wen und was ist eine Steuererklärung gut?

Mittels einer Einkommenssteuererklärung legst du dem Finanzamt offen, wie hoch deine Einnahmen und Ausgaben in einem Jahr waren. Als Angestellte*r zahlst du Steuern, welche automatisch von deinem Gehalt abgezogen werden. Dabei kann es aber passieren, dass du zu viele oder manchmal auch zu wenige Steuern gezahlt hast. Bestenfalls kannst du dir mit Hilfe einer Steuererklärung also Geld zurückholen. Aber wie funktioniert das? Durch steuersenkende Ausgaben.

Als Angestellte*r ist es dir in der Regel freigestellt, ob du eine Steuererklärung machst oder nicht. Selbstständige wiederum und viele weitere Personen müssen eine Steuererklärung abgeben. In vielen Fällen lohnt es sich aber auch als Angestellte*r seine Einkünfte und Ausgaben nebeneinander zu stellen, da viele Ausgaben steuerlich absetzbar sind und so das zu versteuernde Einkommen schmälern. Das nennen wir auch etwas „steuerlich geltend machen“.

Das klingt alles schön und gut, aber was hat das denn nun mit dem Studium zu tun? Viel! Denn auch Studienkosten und viele mit dem Studium zusammenhängende Ausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn du aktuell keine Steuern zahlst. Das funktioniert mit dem sogenannten Verlustvortrag. Aber jetzt nicht zu früh freuen, denn ACHTUNG: Nicht jeder kann so einen Verlustvortrag stellen. Ob du deine Studienkosten steuerlich anrechnen kannst, erfährst du hier.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student*in?

Eine Steuererklärung zu erstellen, ist in der Regel nicht die Lieblingsbeschäftigung der Menschen. Viele haben Angst, etwas falsch zu machen, es wird vergessen oder der Aufwand ist einigen einfach zu groß. Daher redest du dir vielleicht ein, eine Steuererklärung würde ja sowieso nichts bringen. Das ist aber häufig falsch. Allerdings verstehe ich auch, dass du nicht Zeit, Mühe und Nerven für eine Steuererklärung aufbringen möchtest, um dann zu erfahren, dass du keine Rückerstattung erhältst. Für wen also lohnt sich eine Steuererklärung denn überhaupt? Hier eine kurze Auflistung:

Eine Steuererklärung kann sich lohnen für Studierende…

  • … im Zweitstudium wie z.B. einem Master. (Siehe: Verlustvortrag)
  • … im Bachelor-Studium, wenn sie zuvor eine Berufsausbildung absolviert haben. (Siehe: Verlustvortrag)
  • …, welche durch Werkstudenten- oder Ferienjobs weniger als 9.744 (in Steuerklasse 1 + Pauschalbeträge) verdient, aber trotzdem Lohnsteuer gezahlt haben. (Siehe: Werkstudenten, Ferien- oder Minijobs)
  • …, welche in einem Jahr mehr als 9.744 € (in Steuerklasse 1) verdient und steuerlich absetzbare Ausgaben (z.B. Studienkosten als Sonderausgaben) haben. (Siehe: Werkstudenten, Ferien- oder Minijobs)

Tipp: Viele Hochschulen bieten Steuerseminare für Studierende an. Diese Seminare können hilfreich sein, dir einen Überblick zu verschaffen und gezielt Fragen zu stellen. Aber ACHTUNG: Häufig werden solche Seminare in Zusammenarbeit mit Finanzdienstleistern angeboten. Diese wollen dich in Folgeterminen womöglich als Kunde oder Kundin gewinnen. Sei also etwas vorsichtig, vertraue nicht blind allem was man dir sagt und unterschreibe nichts – zumindest nicht, ohne dir eine zweite Meinung eingeholt zu haben.

Studienkosten absetzen durch einen Verlustvortrag: Was ist das?

In den meisten Fällen verdienst du als Student*in nicht mehr als 9.744 € im Jahr und musst somit keine Steuern zahlen. Das ist auch gut so, denn ein Studium kann ohne Steuerzahlungen schon teuer genug sein. Durch Studiengebühren, Lebensmittel, Miete und Bücher ist am Ende des Monats nicht viel an Geld übrig. Steuerrückerstattung gibt es aber eigentlich nur dann, wenn du tatsächlich auch Steuern gezahlt hast. Aber ACHTUNG: Eine Steuererklärung kann sich auch dann lohnen, wenn du während deinem Studium keine Steuern zahlst, und zwar durch den sogenannten Verlustvortrag.

Hast du in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen, so ist das ein Verlust. Diesen Verlust kannst du durch eine Steuererklärung beim Finanzamt quasi „vormerken“ und in einer späteren Steuererklärung geltend machen. Während dem Studium hast du in der Regel nicht genügend Einkommen, um alle Kosten deines Studiums zu decken und bekommst daher vielleicht Unterstützung deiner Eltern oder BAföG. Das zählt aber nicht als zu versteuerndes Einkommen und wird steuerlich somit nicht berücksichtigt. Das heißt konkret: Während deinem Studium hast du weniger Einkommen als Ausgaben. Reichst du, während deinem Studium, also jährlich einen Verlustvortrag ein, wird der dir entstandene Verlust durch dein Studium beim Finanzamt aufsummiert. Steigst du dann nach deinem Studium in einen Beruf ein und bist beispielsweise Angestellte*r in einem Unternehmen, so wird der finanzielle Verlust durch dein Studium in deiner Steuererklärung berücksichtigt. 

Einfach gesagt: Nach deinem Studium wird die Summe der Verluste von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wird dein bereits versteuertes Einkommen nachträglich geschmälert und die zu zahlenden Steuern somit auch. So kannst du, nach dem ersten Jahr im Job, eine große Steuerrückerstattung erhalten. 

Das klingt alles zu kompliziert? Hier findest du das Prinzip nochmal veranschaulicht.

Um zu verstehen, welche Ausgaben für den Verlustvortrag relevant sind und wann sich eine Steuererklärung als Student*in lohnt, müssen wir unterscheiden in Sonderausgaben und Werbungskosten.

Sonderausgaben und Werbungskosten: Wer kann seine Studienkosten steuerlich geltend machen?

Als Werbungskosten beschreibt man Kosten, welche dir entstehen, um deine Einnahmen zu sichern. Das bedeutet, es handelt sich um Dinge bzw. um deren Kosten, ohne die du deine Arbeit nicht ausführen könntest. Auf das Studium bezogen sind Werbungskosten also beispielweise Semestergebühren, Fahrtkosten zur Hochschule und alle Arbeitsmittel, die du für dein Studium benötigst, wie etwa Laptop, Bücher und sogar Kopien.  

Während Werbungskosten also einen Bezug zu deiner Arbeit bzw. zu deinem Studium haben, beschreiben Sonderausgaben Kosten, die dir in deinem privaten Leben entstehen. Hierunter zählen vor allem Versicherungen wie zur Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder Haftpflicht.  

Warum ist diese Unterscheidung nun aber wichtig? Um sich seine Studienkosten steuerlich geltend zu machen, ist ein Verlustvortrag notwendig. Dieser ist allerdings nur durch Werbungskosten möglich. Und hier kommt das große ABER: Studierende im Erststudium dürfen ihre Studienkosten nur als Sonderausgaben, nicht aber als Werbungskosten absetzen. Studierende, welche sich in einem Zweitstudium wie z.B. in einem Master befinden, dürfen ihre Studienkosten als Werbungskosten absetzen und können somit einen Verlustvortrag stellen. Dies gilt auch für Bachelor-Studierende, welche zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. 

Ganz schön unfair denkst du jetzt? Da bist du nicht allein. Genau diese Ungleichbehandlung von Studierenden im Erst- und Zweitstudium wurde jahrelang diskutiert. Man hatte sich mit der Frage befasst, ob diese Regelung gegen die Verfassung verstößt und war guter Dinge, dass die Unterscheidung aufgehoben wird. In diesem Fall hätten auch Studierende im Erststudium ihre Studienkosten als Werbungskosten geltend machen können. Aber leider muss ich dich enttäuschen, denn Anfang 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht (entgegen allen Erwartungen), dass diese Regelung nicht gegen die Verfassung verstößt und somit beibehalten wird. Die Begründung: Erstausbildungen würden nicht nur zu beruflichen Zwecken, sondern auch zur privaten Persönlichkeitsbildung stattfinden. 

Hier siehst du auf einen Blick, ob du einen Verlustvortrag stellen kannst oder nicht

Werkstudenten-, Neben- und Ferienjobs: Kann ich mir gezahlte Steuern zurückholen?

Auch wenn du dich im Erststudium befindest und somit keinen Verlustvortrag stellen kannst, ist das Thema Steuererklärung trotzdem nicht ganz unwichtig für dich. Finanzierst du dein Studium mittels eines Werkstudenten-, Neben- oder Ferienjobs, so solltest du dich einmal hinsetzen und checken, ob du in den vergangenen Jahren Lohnsteuer gezahlt hast oder nicht. Es kann nämlich vorkommen, dass dein Arbeitgeber Lohnsteuer für dich abgeführt hat, du aber eigentlich unter der Einkommensgrenze für Steuerzahlungen liegst. Im Jahr 2020 darfst du beispielsweise bis zu 9.744 € (in Steuerklasse 1) verdient haben, ohne, dass du hiervon etwas versteuern musst. Hinzu kommen Pauschalbeträge wie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, eine Vorsorge-Pauschale oder eine Pauschale für sonstige Sonderausgaben. Die Höhe dieser Beträge ist abhängig von deiner Steuerklasse und wird auf den eigentlichen Steuerfreibetrag addiert. Somit darfst du tatsächlich sogar noch etwas mehr als 9.744 € steuerfrei verdient haben.  

Bist du in einem Jahr unter dieser Grenze geblieben, aber hast laut deiner Gehaltsabrechnung trotzdem Lohnsteuer gezahlt, so solltest du dringend eine Steuererklärung machen. In diesem Fall kannst du dir die gezahlte Steuer zurückholen.  

Hast du diese Grenze überschritten und musstest somit Steuern zahlen, so kann sich eine Steuererklärung trotzdem lohnen. In diesem Fall kannst du steuerlich absetzbare Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben, welche dir dann womöglich zu einer Rückerstattung verhelfen. So kannst du deine Studienkosten beispielweise als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 6.000 € anrechnen. 

Tipp: Lass deine Chance auf Steuerrückzahlungen nicht verstreichen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass vor allem bei Ferienjobs manchmal (fälschlicherweise) Lohnsteuer abgeführt wird. Zwar ist es anfangs etwas schwierig, bis man sich mit den Formularen und Begrifflichkeiten vertraut gemacht hat. Frag daher deine Eltern, Kommiliton*innen oder sonstige Vertraute um Hilfe. Ansonsten gibt es auch viele Anbieter und Apps, welche dich verständlich und zügig durch die Steuererklärung leiten. Diese sind (im Falle einer Rückerstattung) allerdings meist kostenpflichtig.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Du bist mitten im Studium oder sogar schon am Ende und fragst dich, ob du mit einer Steuererklärung jetzt zu spät dran bist? Dann kann ich dich beruhigen. Für freiwillige Steuererklärungen hast du in der Regel ausreichend Zeit. So kannst du deine Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend einreichen.  

Bei Verlustvorträgen hast du sogar noch länger Zeit. Hier kannst du deine Verluste 7 Jahre rückwirkend feststellen lassen. Beginnst du also beispielsweise im Jahr 2021 ein Studium, so hast du bis Ende des Jahres 2028 Zeit, deinen Verlustvortrag für 2021 geltend zu machen. 

Selbstständige und alle weiteren Personen, welche eine Steuererklärung einreichen müssen, haben hier etwas mehr Zeitdruck. In diesem Fall muss die Erklärung jeweils bis zum 31.07. des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen.  

Tipp: Warte aber auch nicht zu lange. Die Zeit vergeht leider schneller als du denkst. Ich kann verstehen, dass Steuern kein Thema ist, mit dem man sich freiwillig gerne beschäftigt. Deshalb wird es oft aufgeschoben. Es wäre aber schade, wenn du dir deine Chance auf eine große Steuerrückzahlung entgehen lässt, weil du vergisst an die Fristen zu denken. Überwinde daher deinen inneren Schweinehund und ran an den Schreibtisch.

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung: Stimmt das?

Oft hört man, die Abgabe einer Steuererklärung würde zur Pflicht werden, wenn einmal eine Steuererklärung abgegeben wurde. Auch deshalb scheuen sich wohl viele vor diesem Thema. Aber das ist Quatsch! Natürlich gibt es Personen, welche zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Gibst du allerdings eine freiwillige Steuererklärung ab, heißt das nicht, dass du das in Zukunft immer machen musst. Wenn sich nichts an deiner steuerlichen Situation ändert und du so weiterhin laut Einkommenssteuergesetz nicht verpflichtet bist, eine Erklärung zu machen, musst du das auch nicht. Viel mehr kannst du dich in diesem Fall jedes Jahr neu entscheiden. Hab also keine Angst vor einer Pflicht.  

Tipp: Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich in vielen Fällen, weshalb du überlegen solltest, es zu deiner persönlichen Pflicht zu machen. Vergiss dabei aber nicht, dass es natürlich nicht immer nur zu Steuerrückzahlungen, sondern auch zu -Nachzahlungen kommen kann.

Wie erstelle ich eine Steuererklärung?

Nun haben wir viel darüber gesprochen, wer eine Steuererklärung machen sollte, was abgesetzt werden kann und welche Fristen zu beachten sind. Eine wichtige W-Frage haben wir aber noch nicht geklärt: Das Wie. Zum Erstellen einer Steuererklärung hast du mehrere Möglichkeiten. Klassisch kannst du diese natürlich schriftlich ausfüllen und dem Finanzamt zusenden. Die dazu erforderlichen Unterlagen findest du hier.

Alternativ hast du auch die Möglichkeit eine Online-Erklärung zu machen. Das funktioniert über das ELSTER-System. Hier gibst du deine Daten in das System ein und diese werden elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Der Vorteil hier: Du musst weder etwas ausdrucken noch zur Post gehen. Das ELSTER-System findest du hier.

Vermutlich hast du auch bereits von vielen weiteren Anbietern und Apps gehört, welche sich mit dem Thema Steuern befassen. Das Ziel solcher Anwendungen ist es, das Thema Steuererklärung verständlicher zu machen und dich bei der Erstellung zu unterstützen. Das kann hilfreich sein, wenn du dir unsicher bist und das Thema einfach schnell erledigt haben möchtest. Bedenke dabei aber, dass solche Anbieter noch weitere Ziele verfolgen: finanzielle. Die meisten dieser Anwendungen sind von vorneherein kostenpflichtig, andere erst im Falle einer Rückerstattung. Außerdem können vor allem Apps manchmal nicht alle Faktoren berücksichtigen und führen daher nicht in allen Fällen zur maximalen Rückerstattung.  

Tipp: Versuch zuerst dein Glück mit den schriftlichen Formularen oder mit ELSTER, bevor du gleich zu kostenpflichtigen Apps greifst. Wenn du nicht auf Anhieb zurechtfindest, frag deine Eltern oder andere Vertraute um Hilfe. So sparst du Geld und musst nicht direkt wieder ein Teil deiner möglichen Rückerstattung abgeben.

chevron_left