Zuletzt geändert am: 01.02.2022
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BAföG: Erhöhte Freibeträge - Jetzt Antrag stellen!

Liebe Studierende, liebe künftige Studierende,

bisher kein oder nur wenig BAföG erhalten? Oder du befindest dich kurz vor Studienstart und überlegst, wie du dein Studium finanzieren kannst? Dann AUFGEPASST! Zum Wintersemester 2021/2022 erhöhen sich die Freibeträge zur Berechnung des BAföG. Ein Antrag kann sich jetzt also richtig auszahlen...

Welcher Student oder welche Studentin kennt es nicht: Das leidige Thema der Studienfinanzierung. Du bist knapp bei Kasse, stellst einen BAföG-Antrag und bekommst nur wenig oder keine BAföG-Förderung, weil du, deine Eltern oder dein Partner bzw. deine Partnerin „zu viel“ verdienen. Daher ist es verständlich, wenn du auf das Thema Finanzierung nicht gut zu sprechen bist. Aber Achtung: Denn ab diesem Herbst (2021) stehen deine Chancen auf finanzielle Unterstützung durch BAföG besser als je zuvor. Aber weshalb?

Im Jahr 2019 wurde eine BAföG-Reform beschlossen, welche bisher in mehreren Schritten umgesetzt wurde. So bringt auch der kommende Herbst (2021) neue Änderungen mit sich, welche die Höhe der Freibeträge betreffen. Aber was heißt das nun konkret?

Um das zu verstehen, müssen wir uns kurz mit den sogenannten Bedarfssätzen beschäftigen. Bedarfssätze beschreiben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgesetzte Beträge, von welchen angenommen wird, dass Studierende sie im Schnitt zum Leben und Studieren benötigen. Die Höhe dieses Betrages ist beispielsweise abhängig davon, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder deine Versicherungen selbst zahlst. Diese Bedarfssätze wurden im Zuge der BAföG-Reform bereits erhöht und liegen seit 2020, je nach Lebenssituation, zwischen 483€ und 861€ pro Monat.

Von diesen Bedarfssätzen werden allerdings bestimmte Posten abgezogen. So ist die Höhe deiner BAföG-Förderung (bis auf wenige Ausnahmen) nicht nur von deinem Einkommen, sondern auch von dem deiner Eltern oder deines Partners bzw. deiner Partnerin abhängig. Zwar gibt es keine vorgeschriebene Höchstgrenze, was das Einkommen betrifft, allerdings werden bestimmte Freibeträge von diesem Einkommen abgezogen. Den Betrag, welcher nach Abzug dieser Freibeträge übrigbleibt, können deine Eltern oder dein Partner bzw. deine Partnerin laut dem BundesAusbildungsrderungsGesetz für die Finanzierung deines Studiums aufbringen. Theoretisch klingt das durchaus logisch, aber viele Studierende wissen, dass es in der Praxis oft nicht so einfach ist. Dieses Prinzip hat zur Folge, dass einige Studierende aufgrund des Einkommens der Eltern oder des Partners bzw. der Partnerin, keine finanzielle Unterstützung durch BAföG erhalten, aber dringend benötigen würden. Trifft das auf dich zu, dann kann es sich jetzt aber lohnen, einen neuen Antrag zu stellen.

Die Einkommensfreibeträge sollen bald um 6% erhöht werden. Das bedeutet, dass bei der Berechnung deines BAföG künftig höhere Beträge vom Einkommen deiner Eltern oder deines Partners bzw. deiner Partnerin abgezogen werden. Dadurch verringert sich der Betrag, welchen deine Eltern bzw. dein(e) Partner*in laut BAföG zur Finanzierung deines Studiums aufbringen können. Dies wiederum, kann positive Auswirkungen auf die Höhe deiner BAföG-Förderung haben. In den vergangen zwei Jahren wurden die Einkommensfreibeträge bereits angehoben. Insgesamt sollen sie sich durch die BAföG-Reform um über 16% erhöhen.

Wir fassen also zusammen: Künftig können durch die gestiegenen Freibeträge, mehr Studierende BAföG erhalten als zuvor. Außerdem dürfen sich seit 2020 viele Personen, welche bereits eine BAföG-Förderung beziehen, über mehr Geld freuen! Verpasse auch du nicht deine Chance auf finanzielle Unterstützung während des Studiums. Also: Ran an den Schreibtisch und möglichst früh einen Antrag stellen!

Tipp: Du willst mehr über die Studienfinanzierung mittels BAföG erfahren? Dann schau gerne in unseren Blogbeiträgen BAföG im Bachelor und BAföG im Master vorbei.

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